Bekanntmachung
des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
I.
Am Sonntag, dem 23. Februar 2024, von 8:00 bis 18:00 Uhr, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters
und
am Sonntag, dem 9. März 2024, von 8:00 bis 18:00 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 17. Januar 2024, 12:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel, Wahlamt, Kelberger Straße 26, 56727 Mayen zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.
Boos, den 5. Dezember 2024
Martin Thomé
(Erster Beigeordneter als Wahlleiter)