Kommissionsbericht von 1698 über die Bannmühle in Boos, die der Kellnerei zu Mayen übertragen worden ist. Die Kommission sollte erwägen, wie die Mühle in einen brauchbaren Stand gesetzt werden kann, außerdem solle dem Müller aufgetragen werden, Boos mit Mehl zu versorgen. Die Kommission stellte fest, dass die Bannmühle nicht auf kurfürstlichem Gut stehe, die sie umgebenden Güter aber kurtrierisch wären.

Laut eines alten Lehnbriefes musste die Mühle jährlich an Pacht 1 Malter Korn entrichten an den Amtmann. (1 Malter = ca. 195 Liter.) Dies berichtete am 13. Januar 1698 ein Johann Mathias Paccius an den Trierer Kurfürsten.
Weiter ist berichtet, dass am 15. Januar 1698 Zeugen aus Boos und Nachtsheim die in diesem Brief an den Kurfürsten gemachten Aussagen bestätigten.
Im Jahre 1700 wurde die alte, unbrauchbare Mühle abgebrochen und durch eine neue ersetzt.
Laut Schreiben vom 23. April 1701 gehörten 18 Booser Untertanen zu dieser Bannmühle, die jährlich an Martini an die Kellnerei in Mayen oder nach Koblenz 1 Malter und 2 Sümmer Korn abliefern musste.
1731 brauchte der Müller der Bannmühle Wasser aus dem Nitzbach, um seine Mühle in Gang zu halten. Der Bannmüller bittet 1731 die Kellnerei in Mayen, jetzt und in Zukunft für einen für die Mühle befriedigenden Wasserlauf zu sorgen. Es ging 1733 um den Nitzbach, der nach Ansicht vieler halb trierisch und halb kölnisch war und die Bannmühle mit Wasser versorgen sollte.
Der Müller hat dann nicht nur der kurkölnischen Hofkammer, sondern auch der kurtrierischen Hofkammer Wassergeld zu zahlen.
Auch die Booser hatten Wasser aus dem Nitzbach zur Bewässerung einiger ihrer Wiesen genommen. Der Mayener Kellnereiverwalter Ostermann wies darauf hin!
Ostermann berichtet, der verstorbene Müller in der so genannten Buschmühle hatte dem Mühlengebäude noch auf kurkölnischer Seite eine Ölmühle angebaut. Da der Nitzbach auch halb trierisch ist, müsste der Müller die “Halbscheid" der Köln gegenüber geleisteten Pacht auch der Kellnerei Mayen abgeben. Der dortige Müller hätte nach Berichten des Kellnereiverwalters Ostermann von Mayen das Wasser des Nitzbaches auch für dessen Ölmühle abgeleitet.
1749 schlug Ostermann vor, wegen der Wasserableitung die vier ältesten Männer von Boos, Michel Simon, Matheis Weber, Johannnes Zell und Matheis Meurer, zu vernehmen. Wegen der Wasserableitung für Booser Wiesen sagten diese, das wäre vor der letzten allgemeinen Landvermessung geschehen.
Laut Ostermanns Bericht vom 30. April 1753 hatten die Mühlenbesitzer Peter Simon Schmitz und Johann Freyen zu Boos um Erlaubnis zum Bau einer neuen Mühle nachgesucht, weil 1753 die Gemeinde Boos aus 45 Haushaltungen bestand und für deren jährliches Brot 392 1/2 Malter Korn gemahlen werden mussten.
Ostermann wies darauf hin, dass es zu Boos bereits eine Privatmühle gebe, welche 1 Malter und 27 Sümmer Korn der Mayener Kellnerei liefere für den Wasserlauf.
Ostermann fragte an, ob den Bitten der beiden Booser Bürger Peter Simon Schmitz und Johann Freyen, eine neue Mühle zu bauen, stattgegeben werden solle. In der kurfürstlichen Kanzlei bemerkte man dazu, dass das Kapital mit Schaden angelegt wäre, wenn man den Bittenden nachgeben würde. Peter Simon Schmitz und Johann Freyen bemerkten in ihrem Bittgesuch vom 8. März 1754, dass sie die neue Mühle mit eigenen Mitteln, ohne Hilfe der Gemeinde, errichten wollten und als Wasserlaufsgebühr an die Mayener Keilnerei 1/2 Malter Korn entrichten wollten. Am 6. Mai 1754 beschweren sich die Besitzer der existierenden Privatmühle, Johannes Halfmann und Matteis Schwarz, dass die Gemeinde Boos ihnen das nötige Wasser zum Mahlen entzogen habe.
Aus Ehrenbreitstein wurde Ostermann aufgetragen, einen Überschlag anzufertigen bezüglich der Baukosten einer neuen Mühle.
Bezüglich der Beschwerde der Privatmühlenbesitzer ist zu sagen, dass die Booser zur Bewässerung ihrer Wiesen Wasser benötigten und deswegen der betreffenden Mühle Wasser ableiteten.
Einige Jahre später unterschrieben 25 Booser Bürger eine Petition für die Erbauung einer neuen Mühle. 18 Booser gaben mit ihrer Unterschrift zu verstehen, dass sie gegen den Bau einer neuen Gemeindemühle am Nitzbach wären!

Leider geht aus den vorliegenden Akten - Landeshauptarchiv Koblenz 1 C 4347 - nicht hervor, ob und wo evtl. diese neue Gemeindemühle für Boos erbaut worden ist!

Es ist noch anzumerken, dass nach den vorliegenden Unterlagen der Nitzbach tatsächlich halb kurkölnisch und halb kurtrierisch war, also eine Grenzmarkierung zwischen diesen beiden großen und einflussreichen Erzbistümern, und Boos somit wieder als ein Grenzort gezeichnet war!

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