Der mitanwesende Oberbausekretär Schlich vom Kreisbauamt in Mayen erstattete dem Gemeinderat ausführlichen Bericht über den Stand der Planungsarbeiten für den Wasserleitungsbau, insbesondere in Gewissheit des Gemeinderatsbeschlusses vom 24. Januar 1924 über das Angebot der Firma Fr. W. Langenbach in Ehrenbreitstein zur Ausführung der Arbeiten.

Nach den Ausführungen des Oberbausekretärs Schlich ist das Angebot der genannten Firma ein durchaus angemessenes und günstiges. Der Gemeinderat erklärt sich daher mit dem Angebot einverstanden und beauftragt das Kreisbauamt nach dem Beschluss vom 24. Januar 1924, den Vertrag mit der Firma sofort abzuschließen und mit den Arbeiten unverzüglich zu beginnen.

Weiter beschließt der Gemeinderat, die Zapfhähne insgesamt zu bestellen und, wenn die Gemeindemittel ausreichen, jedem Hauseigentümer einen Zapfhahn aus Mitteln der Gemeinde zu bestellen. Der Gemeinderat schlägt vor, die Bachunterführung, z.B. in der Kehr, zu umgehen und die Leitung, statt mit dem Wege, neben dem Wege an den Rand der Wiese zu verlegen.

Diese Anregung soll bei Ausführung der Arbeiten von der Bauleitung berücksichtigt werden.

Der Vorsitzende
Schaaf
Bürgermeister

v. g. U. Theisen, Haubrich
Faßbender, Schneider, Zimmer, Simon.

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